Fragebogen zur Kfz-Versicherung

Welche Unterlagen benötige ich bei der Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt? Übersicht

Informationen zur Tarifauswahl:
Für den Geschäftsbetrieb in Deutschland sind von der Bafin rund 180 Sachversicherer zugelassen. Aus dieser Gruppe erfüllen ca. 40 % die Voraussetzungen für eine aktive Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern. Sie finden diese Versicherer in unserer Versichererliste. Die ausgewiesenen Versicherer bilden unsere Markt- und Informationsgrundlage und haben eine auf die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern abgestimmte Geschäftspolitik und -struktur. Sie stellen beispielsweise Versicherungsmaklern die notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung. Weiterhin vergüten die benannten Versicherer eine marktübliche Courtage, daher fallen für Sie keine weitere Kosten an. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch berücksichtigen wir gerne weitere Versicherungsgesellschaften/Tarife gegen gesondertes Honorar.

Bitte füllen Sie die Felder möglichst vollständig aus, damit wir Ihnen unsere Empfehlung zur Absicherung vorlegen können. Die mit einem roten * Sternchen versehenen Felder sind Pflichtfelder.


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1. Allgemeine Angaben zum Interessenten:

2. Allgemeine Fragen zum Fahrzeug
   
mind. Zulassungsbezirk (K oder D oder ME etc.)
(HSN 4-stellig)
(TSN 3 oder 6-stellig)
Wann wurde das Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen?
   

3. Angabe zu Fahrhilfen
   
   
   
   
bzw. Kaufpreis
Hinweis: Hier sind nachträglich eingebrachte Teile gemeint. Sonderausstattungen aus der Herstellerpreisliste sind nicht zu berücksichtigen.

4. Weitere Angaben zum Versicherungsschutz
i. d. R. SB 150€
i. d. R. SB 300€
   
   
bitte ca. km für 12 Monate angeben

5. Weitere persönliche Angaben
   
sofern Kinder im Haushalt leben
Bitte Gesellschaft angeben, sofern selbstbewohnt
     
   
   
   
   
   

6. Angaben zur Vorversicherung:
   
Kalenderjahr angeben
Schadenart = Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

7. Pflichtangaben Leistungsauswahl (Erläuterung der Leistungen)
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag.
Zusätzlich zur Kfz-Versicherung kann eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung zu vergünstigten Konditionen abgeschlossen werden.
Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall die freie Wahl der Autowerkstatt.
Beispiele Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug. Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden. Betriebsschäden: sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z. B. Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung. Aufspringen der Motorhaube, etc.

8. Weitere Leistungen
Die Felder sind vorbelegt. Wenn Ihnen ein Leistungsbaustein wichtig ist, wählen Sie "ja"
Mietwagen Erleidet das Fahrzeug einen Unfall, Totalschaden oder eine Totalentwendung und schafft der Versicherungsnehmer sich deswegen ein gleichartiges oder klassentieferes Ersatzfahrzeug im Inland an, übernimmt der Versicherer die Mietwagenkosten für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung, höchstens für XX Tage, insgesamt für nicht mehr als XX EUR.
Bei dieser Police handelt es sich um eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie bezieht sich auf Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Zweck: Ist die für das Mietfahrzeug abgeschlossene KH-Deckungssumme geringer, als die Höhe des Schadens, muss der Mieter des Fahrzeugs für die Differenz aufkommen - in diesem Fall springt die Mallorca-Police ein.
Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Neupreis des FZ, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung. Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.
Ist eine Kaufwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines Ersatzfahrzeugs in der versicherten Ausführung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.
Der Versicherer übernimmt Kosten für durch Tierbiss/Marderbiss verursachten Schäden im folgenden Umfang:
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachten Folgeschäden teilweise oder vollumfänglich.
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugteilkaskoversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen. Leistung gilt auch in Teilkasko im Rahmen der Vollkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung)
Bei der Reparatur der Scheibe verzichtet der Versicherer auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, in der Regel bis 100 €

9. Spezielle Leistungen
Die Haftpflichtversicherung leistet auch bei Eigenschäden, z. B. für Schäden am Eigenheim oder am Zweitfahrzeug.
In bestimmten Fällen werden Abweichungen der vertraglich vereinbarten SB vorgenommen, wie z. B. bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von schadenfreien Jahren bei der gleichen Gesellschaft.
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen sind mitversichert
Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Ersatz nach Glasbruch an der Verglasung befindlichen Vignetten und Plaketten
Der Versicherer erstattet die nachgewiesenen Kosten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraums infolge eines Glasbruchschadens bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und/oder übernimmt die Kosten für die Leuchtmittel.
Ersatz von Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
Über die Standard-Ersatzleistungen hinaus ersetzt der Versicherer bei Beschädigung des Fahrzeugs die erforderlichen Kosten für den schadenbedingten Ersatz von Betriebsstoffen, z. B.: Öl, Fett (außer Kraftstoff).
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Einige Versicherer versichern die Unterschlagung ohne Einschränkung: (zum Beispiel Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt).
Der Versicherer übernimmt in der Fahrzeugteilversicherung die Kosten für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern, wenn die Schlüssel bei einem Einbruch oder bei einem Raub entwendet wurden.
Im Fall eines Totalschadens bzw. Totalverlustes des versicherten Fahrzeuges ersetzt der Versicherer die angefallenen und nachgewiesenen Überführungs- und Zulassungskosten des Ersatzfahrzeuges.
Im Fall eines Totalschadens bzw. Totalverlustes des versicherten Fahrzeuges ersetzt der Versicherer die angefallenen und nachgewiesenen Überführungs- und Zulassungskosten des Ersatzfahrzeuges.
Bei Entwendung einer mitversicherten Radioanlage trägt der Versicherer die Kosten unter den u. g. Bedingungen.
Wird das Fahrzeug während des Transports auf einer Fähre vorsätzlich und in vernünftiger Weise zur Rettung von Schiff und Ladung beschädigt, zerstört oder kommt es abhanden, um die einer gemeinsamen Seegefahr ausgesetzten Werte zu bewahren (Havarie-Grosse), besteht Versicherungsschutz in der Vollversicherung.
Der Versicherer ersetzt die Kosten der Wertminderung am Fahrzeug, die sich zwangsläufig durch einen Schaden ergibt.
Für den Fall, dass der VN mit seinem Fahrzeug im Inland einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug erleidet, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden für den der Unfallgegner einzustehen hat so, als ob der Unfallgegner bei der genannten Versicherung haftpflichtversichert wäre. Davon ausgenommen sind Personenschäden.
Kleine Dellen oder Kratzer können durch Smart-Repair entfernt werden ohne Stufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Versichert sind ALLE Gefahren, denen das FZ ausgesetzt ist unter anderem auch Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung. Ausnahmefälle: siehe AKB Nicht versichert sind: - Schäden durch allmähliche Einwirkung oder auf Grund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z. B.: Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß/Abnutzung) - Betriebsschäden an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen. Bei LKW sind auch alle weiteren Betriebsschäden nicht versichert.
Versichert sind Schadenereignisse des Fahrzeugs, wenn diese durch eine mut- oder böswillige Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten verursacht wurde. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.

10. Datenschutz
Link zur Datenschutzerklärung

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